Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlt nur, wer auch Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlt. Bei Rentnerinnen und Rentnern, wie auch bei Arbeitslosen, wird keine Kirchensteuer erhoben!
Die Kirchensteuer ist der Beitrag der Mitglieder der Kirche. Anders als bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kirchensteuer an das Einkommen gebunden. Damit ist sie je nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Lohnsteuer und wird vom Finanzamt einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlen wir. Dennoch ist es die billigste Variante. Eigene Kirchensteuerämter zu unterhalten, wäre viel teurer.






