Presbyteriumswahlen
Jede Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland wird geleitet von einem Presbyterium, das alle vier Jahre neu gewählt wird.
Die Presbyteriumswahlen ermöglichen, dass ganz unterschiedliche Sichtweisen, Meinungen und Fähigkeiten immer wieder neu in der Gemeindeleitung zusammenwirken – von Männern und Frauen, von Jüngeren und Älteren, von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen. Erneut Kandidierende sorgen für Kontinuität, neu Kandidierende für frischen Wind. Beides ist notwendig, denn es geht um die Zukunft der Kirchengemeinde, unsere Kirche von morgen!
Eine große Wahlbeteiligung stärkt die Gemeinde und die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen. Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht und wählen Sie!
Die kirchliche Wahlordnung regelt die Wahl und die Zusammensetzung des Presbyteriums.
Wer kann wählen?
An der Wahl des Presbyteriums darf jedes Gemeindemitglied teilnehmen, das konfirmiert ist. Nicht konfirmierte Gemeindemitglieder müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein.
Wer kann gewählt werden?
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Sie dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Presbyteriumswahl 2012
Für die Wahl 2012 konnte nur die Pflichtzahl an Kandidatinnen und Kandidaten (insgesamt 10, einschließlich 1 Mitarbeiterpresbyter) gefunden werden.
Das Presbyterium der Lukaskirche hat deshalb beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Düsseldorf den Antrag gestellt, die aufgestellten
Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt anzusehen. Diesem Antrag wurde entsprochen.
Presbyteriumswahl 2008
Die Kandidatinnen und Kandidaten






